Externe Meldestelle
gemäß HinSchG

Sicherheit und Vertraulichkeit für Hinweisgeber, Effizienz und Entlastung für Unternehmen.

Warum eine externe Meldestelle?

Gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz sind Unternehmen verpflichtet, eine interne und/oder externe Meldestelle einzurichten. Mit uns erhalten Sie eine professionelle, unabhängige und gesetzeskonforme Lösung, die Zeit und Ressourcen spart.

Ihre Vorteile

  • Vertraulichkeit
    Hinweisgeber können sicher und anonym melden.
  • Gesetzeskonformität
    Wir gewährleisten die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben.
  • Effizienz
    Reduzieren Sie Ihren internen Aufwand.
  • Erfahrung
    Unsere Experten unterstützen Unternehmen, Verwaltungen und Ihre Arbeitnehmervertretungen.

Exklusiv und durchdacht

Unser Konzept basiert auf langjähriger Erfahrung. Detaillierte Informationen geben wir im persönlichen Austausch, um die Qualität unserer Lösung zu wahren. Kontaktieren Sie uns, um mehr zu erfahren.

Entlasten Sie Ihr Unternehmen jetzt!

Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen für externe Meldestellen. Kontaktieren Sie uns, um Ihre individuelle Lösung zu besprechen.


Anfrage zu Externe Meldestelle gemäß HinSchG

Sie haben Fragen zum Thema und möchten sich unverbindlich an uns wenden? Unser Anfrageformular ermöglicht Ihnen, unkompliziert Kontakt aufzunehmen. Teilen Sie uns Ihr Anliegen mit – ob es erste Fragen, Wünsche oder einfach der Wunsch nach mehr Informationen ist. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen, um gemeinsam den nächsten Schritt zu besprechen.

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