Externe Meldestelle
gemäß HinSchG
Sicherheit und Vertraulichkeit für Hinweisgeber, Effizienz und Entlastung für Unternehmen.
Warum eine externe Meldestelle?
Gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz sind Unternehmen verpflichtet, eine interne und/oder externe Meldestelle einzurichten. Mit uns erhalten Sie eine professionelle, unabhängige und gesetzeskonforme Lösung, die Zeit und Ressourcen spart.
Ihre Vorteile
- Vertraulichkeit
Hinweisgeber können sicher und anonym melden. - Gesetzeskonformität
Wir gewährleisten die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben. - Effizienz
Reduzieren Sie Ihren internen Aufwand. - Erfahrung
Unsere Experten unterstützen Unternehmen, Verwaltungen und Ihre Arbeitnehmervertretungen.
Exklusiv und durchdacht
Unser Konzept basiert auf langjähriger Erfahrung. Detaillierte Informationen geben wir im persönlichen Austausch, um die Qualität unserer Lösung zu wahren. Kontaktieren Sie uns, um mehr zu erfahren.
Entlasten Sie Ihr Unternehmen jetzt!
Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen für externe Meldestellen. Kontaktieren Sie uns, um Ihre individuelle Lösung zu besprechen.