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Der Reutlinger General-Anzeiger berichtet über die Sorgen des Fischereivereins wegen des Stand-up-Paddlings und der Freizeitnutzung am Kirchentellinsfurter Baggersee. Der Verein sieht sensible Ufer- und Flachwasserbereiche beeinträchtigt. Bürgermeister Bernd Haug hält ein Verbot des SUP-Betriebs für unverhältnismäßig. Baden und Erholung sollen möglich bleiben; zugleich ist der See Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten.
Bekannte Schutzinteressen brauchen klare Absprachen
Naturschutz ist keine neue Frage, die erst mit dem aktuellen Streit entstanden ist. Die Berichte werfen vielmehr eine konkrete Frage auf: Wurden die geltenden Schutzvorgaben rechtzeitig in verständliche und praktikable Regeln für die Nutzung des Sees übersetzt?
Welche Bereiche sind besonders empfindlich? Welche Nutzungen sind dort möglich? Wer informiert Besucherinnen und Besucher, und wer achtet darauf, dass vereinbarte Regeln eingehalten werden? Gesetzliche Vorgaben bilden den Rahmen. Für den Alltag am See braucht es zusätzlich klare Zuständigkeiten und nachvollziehbare Absprachen.
Wenn diese Fragen offenbleiben, wird der Streit leicht an einzelnen Nutzungen ausgetragen. Dabei geht es nicht nur um ein Verbot oder eine Erlaubnis, sondern auch darum, wie Erholung, wirtschaftlicher Betrieb, Fischerei und Naturschutz am selben Ort miteinander vereinbart werden können.
Auch die Pachtfrage steht im Raum
Der GEA-Kommentar berichtet, Gerd Schwarz habe erklärt, der Fischereiverein wolle erst wieder mit der Gemeinde sprechen, wenn diese neue Pächter präsentiert. Zugleich verweist der Kommentar auf das bestehende Pachtverhältnis. Damit sind Fragen der Verpachtung und der künftigen Nutzung des Sees eng miteinander verknüpft.
Über die vertraulichen Gespräche zwischen Verein, Gemeinde und Landratsamt wissen wir nicht genug, um ihren Verlauf zu beurteilen. Sinnvoll erscheint deshalb, die offenen Fragen sorgfältig zu sortieren: Was muss rechtlich oder vertraglich geklärt werden? Welche Regeln braucht es für die Nutzung und den Schutz des Sees? Und worüber können die Beteiligten gemeinsam beraten?
Ein früheres Angebot – öffentlich erneuert
M+C hatte bereits im Oktober 2025 eine Mediation zum Baggersee vorgeschlagen. Das damalige Angebot und sein Hintergrund sind hier nachzulesen. Angesichts der aktuellen Diskussion wiederholen wir unser Gesprächsangebot öffentlich.
Ein erster Sondierungstermin könnte ohne Honorar stattfinden. Dabei wäre zu klären, ob die Beteiligten zu einem gemeinsamen Gespräch bereit sind und welche Fragen darin Platz haben sollen. Umfang und Auslagen einer möglichen weiteren Begleitung müssten vorher transparent vereinbart werden.
Heute könnte M+C dafür auf die Dialogwerkstatt zurückgreifen, die unabhängige Prozessgestaltung und Moderation anbietet. Welche Form der Begleitung passt, müsste sich aus dem Anliegen und der Bereitschaft der Beteiligten ergeben.
Wir könnten uns vorstellen, dass der GEA einen solchen Gesprächsprozess unter seine Schirmherrschaft nimmt. Das wäre mit dem GEA und den Beteiligten abzustimmen.
Ein moderierter Dialog ersetzt weder rechtliche Klärungen noch laufende Verfahren. Er könnte jedoch helfen, die Fragen, die gemeinsam gestaltet werden können, wieder miteinander zu besprechen. Dafür braucht es die Bereitschaft aller Seiten, sich an einen Tisch zu setzen – auch dann, wenn noch keine Einigkeit über die Lösung besteht.
